Ferienpläne

Für alle Ferienzeiten gilt, dass es keine Befreiung von der Schulpflicht gibt für Tage, die direkt vor oder nach unterrichtsfreien Tagen/ Schulferien liegen, also z.B. nicht wegen geschickterer oder günstigerer Reisemöglichkeiten. Es gilt die Schulpflicht und die Festlegung von schulfreien Ferienzeiten (auch der beweglichen Ferientage), die beispielsweise hier kommuniziert werden. Bei Verstößen muss man mit entsprechenden Maßnahmen der Ordnungsbehörden (auch des Auslands) rechnen.

Eventuelle Ausnahmen dieser Regel gibt es nur für besondere Fälle nach rechtzeitiger vorheriger Rücksprache (und mit entsprechenden Belegen) durch die Schulleitung.